Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch den betreuenden Arzt.
Verantwortung
Die Ausführung und Umsetzung der ärztlichen Verordnung obliegt mir. Diese wird schriftlich festgehalten und ist jederzeit für den behandelnden Arzt zugänglich. In diesem Zusammenhang können Massnahmen ständig gemeinsam evaluiert und bei Bedarf verändert werden.
Erreichbarkeit
Ausserhalb der festgesetzten Termine kann durch telefonische Rücksprache mit mir und/oder mit dem behandelnden Arzt/Ärztin und mir ein Besuch abgemacht werden.
Kosten
Die erbrachten Leistungen werden, insofern sie ärztlich verordnet wurden, laut Vertrag zwischen Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer und dem Schweizer Berufsverband der Krankenschwestern und Krankenpfleger (KLV Artikel 7) abgerechnet.
Nach jedem Kontakt mit der Klientel wird die Leistung chronologisch, vollständig und nachvollziehbar dokumentiert. Die Dokumentation der erbrachten Leistungen findet in der Pflegedokumentation statt. Diese dient als Informationsquelle und wird nach jedem Kontakt mit dem/der Klienten/in aktualisiert. Die Dokumentation wird bei mir sicher aufbewahrt.
Zusammensetzung der Dokumentation:
Stammdatenblatt
Anmeldeformular
Entbindung der Schweigepflicht
Pflege- und Sozialbericht
Vitalzeichenblatt
Leistungserfassung
Nach der Beendigung der ambulanten psychiatrischen Pflege wird die Dokumentation nach den gesetzlichen Bestimmungen archiviert und aufbewahrt.
Evaluation
Das Evaluieren findet zwischen der APP und den Klienten/innen statt. Dies ist ein fortlaufender Prozess, in welchem die APP, die Klientel und der/die Arzt/Ärztin involviert sind.